Kleiner Schaden, großer Ärger ... nicht bei uns. Wenn kleine Schäden am Fahrzeug entstanden sind, wie z.B. kleine Parkschäden, Kratzer an der Stoßstange usw. kann eine Reparaturabwicklung als Spotrepair deklariert werden. In vielen Versicherungsverträgen gibt es die Option, dass diese Abwicklungen ohne Selbstbehalt von der jeweiligen Versichung übernommen werden. Sie brauchen nur etwas Zeit um uns den Wagen zu übergeben. Den Rest erledigen wir.